Bei vielen Vorhaben stellt sich die Frage, wer setzt das Projekt um, wer finanziert es und wer übernimmt die Betreiberpflichten. Die Gemeinde kommt dabei an Ihre Grenzen. Es fehlt an Personal und an der Möglichkeit, kurzfristig eine Finanzierung auf die Beine zu stellen. Die Entscheidungswege sind lang und unflexibel.
Wir wollen eine Energie- und Baugesellschaft gründen, die im Eigentum der Gemeinde ist. Projekte wie barrierefreie Mehrgenerationenhäuser, eine Seniorenwohngemeinschaft, ein Ärztehaus, das 100-Dächer-Programm, eine Nahwärmeversorgung oder ein Blockheizkraftwerk könnten so konkret realisiert werden. Die Gemeinde ist Eigentümer von ca. 56 Liegenschaften. Darunter u.a. das Rathaus, die Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser, Sporthallen und Gebäude, die von den Vereinen genutzt werden. Etwa die Hälfte der Liegenschaften sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Privatpersonen vermietet wurden.
Diese an Privatpersonen vermieteten Häuser wollen wir als Sacheinlage in die neue Gesellschaft einbringen. Somit fließt kein Geld bei der Gründung der Gesellschaft. Die Gemeinde muss dann aber zukünftig auf die Mieteinnahmen verzichten. Im Gegenzug übernimmt die neue Gesellschaft die Betreiberpflichten und die Sanierung bzw. die Instandhaltung der Objekte. Alles bleibt im Besitz der Gemeinde und wird durch sie kontrolliert.
Zeit zum Handeln