Die Gemeinde Karlstein steht vor enormen Herausforderungen. Eine Vielzahl von Projekten u.a. die Ortskernsanierung Dettingen, der Bau von Seniorenwohngemeinschaften, der Ausbau von Photovoltaikanlagen, der Bahnhofsumbau, die Sanierung der privat genutzten gemeindlichen Liegenschaften müssen projektiert und finanziert werden; und das bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen im Gemeindehaushalt.
Auch in der Vergangenheit stellte sich immer wieder die Frage: Wer setzt das Projekt um, wer finanziert es und wer übernimmt die Betreiberpflichten? Die Gemeinde kann das in dem geforderten Umfang nicht leisten. Es fehlt an Geld, Personal und an den dafür notwendigen kurzen Entscheidungswegen. Deshalb schlagen wir die Gründung einer Energie- und Baugesellschaft (EnBau) Karlstein a.Main vor.
Angestrebt wird eine Sachgründung, wobei 100% der Anteile im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Dabei werden die privat genutzten Liegenschaften im gemeindlichen Eigentum in diese Gesellschaft eingebracht. Somit sind keine liquiden Mittel aus dem Gemeindehaushalt notwendig. Die Mieteinnahmen der eingebrachten Liegenschaften fallen jedoch der Gesellschaft als Einnahme zu. Die Bilanz der Gesellschaft sorgt für Transparenz. Anlagevermögen wird in seinen tatsächlichen Werten erfasst. Gewinn und Verlust werden ermittelt. Es besteht die Chance, auch durch Einsatz von zinsgünstigem Fremdkapital die Entwicklung Karlsteins erheblich voranzutreiben und auch Gewinne für die Gemeinde Karlstein zu erzielen.
Deshalb stellen wir den Antrag, einen Gründungsrat zu bilden und diesen mit den Vorbereitungen zur Gründung der Energie- und Baugesellschaft Karlstein zu beauftragen. Im Einzelnen hat er folgende Aufgaben:
Der Gründungsrat erhält Unterstützung durch Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung, sowie von Baugutachter zur Ausarbeitung und Ausformulierung der genannten Aufgabenstellungen. Die Gemeindeverwaltung unterstützt diesen Prozess und stellt die notwendigen Mittel aus dem Verwaltungshaushalt zur Verfügung.
Der Gründungsrat ist ein Expertengremium und besteht aus sechs Mitgliedern. Der Bürgermeister ist von Amts wegen Mitglied des Gründungsrates und führt den Vorsitz. Jede Fraktion im Gemeinderat beruft eine Person in den Gründungsrat, wobei auch die Möglichkeit besteht, fachlich versierte Personen zu benennen, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind.
Der Gründungsrat gibt sich selbst eine Satzung.
Der vollständige Antrag als Download:
Antrag: Gründung einer Energie- und Baugesellschaft (PDF, 167 kB)